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Gottes herrliche Gnade und die Segnungen der Gläubigen in Christus

Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns gesegnet hat mit jedem geistlichen Segen in den himmlischen [Regionen] in Christus,

wie er uns in ihm auserwählt hat vor Grundlegung der Welt, damit wir heilig und tadellos vor ihm[a] seien in Liebe.

Er hat uns vorherbestimmt zur Sohnschaft für sich selbst durch Jesus Christus, nach dem Wohlgefallen seines Willens,

zum Lob der Herrlichkeit seiner Gnade, mit der er uns begnadigt hat in dem Geliebten.

In ihm haben wir die Erlösung[b] durch sein Blut, die Vergebung der Übertretungen nach dem Reichtum seiner Gnade,

die er uns überströmend widerfahren ließ in aller Weisheit und Einsicht.

Er hat uns das Geheimnis[c] seines Willens bekannt gemacht, entsprechend dem [Ratschluss], den er nach seinem Wohlgefallen gefasst hat in ihm,

10 zur Ausführung in der Fülle der Zeiten[d]: alles unter einem Haupt zusammenzufassen in dem Christus, sowohl was im Himmel als auch was auf Erden ist

11 — in ihm, in welchem wir auch ein Erbteil erlangt haben, die wir vorherbestimmt sind nach dem Vorsatz dessen, der alles wirkt nach dem Ratschluss seines Willens,

12 damit wir zum Lob seiner Herrlichkeit dienten, die wir zuvor auf den Christus gehofft haben.

13 In ihm seid auch ihr, nachdem ihr das Wort der Wahrheit, das Evangelium eurer Errettung, gehört habt — in ihm seid auch ihr, als ihr gläubig wurdet, versiegelt[e] worden mit dem Heiligen Geist der Verheißung,

14 der das Unterpfand[f] unseres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit.[g]

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Footnotes

  1. (1,4) od. vor seinem Angesicht / in seiner Gegenwart.
  2. (1,7) d.h. den Loskauf aus Sünde und Gericht.
  3. (1,9) »Geheimnis« (gr. mysterion) bezeichnet hier einen zuvor verhüllten, verborgenen Heilsratschluss Gottes (vgl. u.a. 3,3-9; 5,32; 6,19; Röm 16,25; Kol 1,26-27; 1Kor 4,1).
  4. (1,10) Andere Übersetzung: für die Haushaltung / Verwaltung (des göttlichen Heilsratschlusses). Für »Zeiten« steht hier gr. kairos = die von Gott festgesetzten Zeiten.
  5. (1,13) Das Siegel war ein Zeichen des rechtmäßigen Eigentümers und ein Schutz vor dem Zugriff von Unbefugten.
  6. (1,14) Das Unterpfand (Angeld) war eine Vorauszahlung, durch die der Geber sich zur Aushändigung der ganzen Summe bzw. zur Vertragserfüllung verpflichtete (vgl. 2Kor 1,22; 5,5).
  7. (1,14) im Gr. bilden V. 3 bis 14 einen einzigen Satz.